Für Betreiber von Kneipen mit nur einem Gastraum, ohne Speiseangebot und mit einer maximalen Fläche von 75 Quadratmetern ist der 30. Juli 2008 ein großer Tag. Heute erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rauchverbote in Baden Württemberg und Berlin für rechtswidrig. Das Urteil wird bundesweite Auswirkungen haben, entsprechen danach derzeit doch nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung. Inzwischen hat auch Hessen reagiert und seine Ordnungsämter angewiesen, das Rauchen in Einraumkneipen zu tolerieren. Bis Ende 2009 müssen nun neue Regelungen gefunden werden. Nach Entscheidung der Karlsruher Richter darf künfitg auch in Diskotheken geraucht werden, solange ein abgetrennter Raum ohne Tanzfläche eigens dafür zur Verfügung steht. In jedem Fall ist Voraussetzung, dass sich in den Räumen keine Gäste unter 18 Jahren aufhalten. Foto: pixelio.de











