Damit hatte nun wirklich niemand gerechnet. Das OLG München hat am heutigen Tag zum Nachteil der Huskies entschieden und den Schiedsspruch des DEL-Schiedsgerichts für vollstreckbar erklärt. Die Kassel Huskies halten diese Entscheidung für exorbitant falsch und werden daher umgehend den Bundesgerichthof anrufen, um dort eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die Vollstreckbarkeit der Entscheidung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs auszusetzen. Eine endgültige Entscheidung über den Verbleib der Huskies in der DEL ist mit dem heutigen Tag keinesfalls getroffen, denn die einstweiligen Verfügungen, die das LG Köln erlassen hat, haben nach wie vor Bestand.
Am kommenden Donnerstag, den 26.08.10 findet die nächste Verhandlung vor dem OLG Köln statt und die Huskies vertrauen darauf, dass die Huskies dort Recht bekommen und die einstweiligen Verfügungen weiterhin Bestand haben werden.











