Anhörung endet positiv für die Huskies

Vor knapp zwei Stunden endete eine Anhörung vor dem Landgericht Köln, in der es um die Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln ging, die den DEL-Gesellschaftern verboten hatte, in der im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 27. Mai für den Ausschluss der Kassel Huskies aus der DEL zu votieren. Gegen diese Verfügung waren Rechtsmittel seitens einiger DEL-Clubs eingelegt worden. Zwar wird die fünfte Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln ihre Entscheidung erst am 15. Juli verkünden, der vorsitzende Richter machte jedoch schon am heutigen Tag unmissverständlich klar, dass die Entscheidung zu Gunsten der Huskies ausfallen wird.

Deutliche Worte fand der vorsitzende Richter in Bezug auf das Verhalten der DEL respektive der anwesenden Gesellschafter der DEL-Clubs anlässlich der Gesellschafterversammlung am 27. Mai, als diese sich der Zustellung der o.a. Verfügung durch eine Gerichtsvollzieherin durch Flucht entzogen und die Abstimmung entgegen der einstweiligen Verfügung dennoch durchgeführt hatten. Der vorsitzende Richter bezeichnete dieses Verhalten als eine Farce, durch die die DEL ihr eigenes Image beschädigt habe. Weiterhin bezeichnete es der vorsitzende Richter als treuwidrig, wenn sie es nicht anerkennen, dass das Insolvenzverfahren, welches die Kassel Huskies durchlaufen, rechtens sei.

Huskies-Geschäftsführer Dr. Fritz Westhelle äußerte sich überaus erfreut über das Ergebnis der heutigen Anhörung und schlug der DEL einen Kompromiss vor. Man solle die Huskies unter Wahrung der rechtlichen Standpunkte die kommende DEL-Saison spielen lassen und eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe abwarten. Die Vertreter der anwesenden DEL-Clubs sicherten zu, den Kompromissvorschlag an den Aufsichtsrat der DEL weiterleiten zu wollen.

Die DEL hingegen hat mittlerweile Rechtsmittel gegen die zweite einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 28.05.2010 eingelegt, welche der DEL untersagt hatte, den am 27. Mai entgegen der o.a. einstweiligen Verfügung getroffenen Beschluss, die Huskies aus der DEL auszuschließen, zu vollziehen und ihr gleichzeitig aufgetragen hatte, die Huskies weiterhin als vollwertigen Gesellschafter der DEL zu behandeln und sie insbesondere zum Lizenzverfahren für die Saison 2010/2011 zuzulassen. Auch hierüber wird die o.a. Kammer am 15. Juli entscheiden. Aus Sicht der Kassel Huskies ist davon auszugehen, dass die Kammer auch diesen Einspruch verwerfen wird.

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