Sehr geehrte Medien/-und Pressevertreter/-innen, liebe Partner, Sponsoren und Fans der Kassel Huskies und des Eishockeysports, seitens der DEL und mittlerweile selbst –wie die Sport Bild veröffentlicht- seitens des Geschäftsführers der HBL wird argumentiert, dass im Falle der Huskies die „Gefahr eines gefährlichen Präzedenzfalles“ bestehe. Der Geschäftsführer der DEL, Herr Tripcke, führte unlängst im Rahmen einer Anhörung vor dem Landgericht Köln an, dass alle Profiligen die Auffassung der DEL vertreten und mit Sorge „den Fall Kassel“ verfolgen würden.
Darüber hinaus wird fortwährend erwähnt, dass es für den Fall, dass die Kassel Huskies in der kommenden Saison in der DEL spielen, weitreichende Konsequenzen über die Grenzen des Eishockeysports hinaus gebe bzw. geben könnte. Ebenso werden Vergleiche zum so genannten Bosman-Urteil und zu erheblich überschuldeten Sportclubs gezogen, um die vermeintlichen Folgen zu untermauern bzw. zu bekräftigen. Die Kassel Huskies nehmen hierzu zum wiederholten Mal wie folgt Stellung. Es ist schlichtweg falsch, dass die Gefahr einer solch weitreichenden Folge bzw. eines solchen Präzedenzfalles im Fall Kassel besteht, denn es geht es in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der DEL und den Kassel Huskies in keinster Weise darum, ob ein verschuldetes Unternehmen sich grundsätzlich seiner Schulden über ein Insolvenzverfahren „entledigen“ kann, um im Anschluss weiter in derselben Liga spielen zu können.
Die DEL sowie vermutlich auch alle anderen Profiligen haben entsprechende Klauseln in ihren Statuten verankert, die genau dies ausschließen und an denen die Kassel Huskies auch nicht rütteln. Die Statuten der DEL besagen, dass ein Club ausgeschlossen werden KANN, wenn über das Vermögen des Clubs ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über das Vermögen der EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH wurde am 28. April 2010 ein Insolvenzverfahren eröffnet, somit hätte ein Ausschluss im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 10. Mai 2010 mit der notwendigen Mehrheit erfolgen können. Die Tatsache, dass zu der Versammlung, wie auch schon im Fall Duisburg, die falsche Person eingeladen hatte, so dass keine Gesellschafterversammlung stattfinden konnte, kann den Huskies nicht zur Last gelegt werden.
Die Kassel Huskies hatten auch nicht auf einen Formfehler spekuliert, sondern gehofft, im Vorfeld der Versammlung zumindest vier Gesellschafter von der Tatsache überzeugen zu können, dass das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung, welches die Kassel Huskies durchlaufen haben, nichts anderes ist als das, was in der Liga Gang und Gäbe ist und was den Huskies durch die DEL-Geschäftsführung sogar ausdrücklich empfohlen wurde, nämlich eine Einigung mit ihren Gläubigern.
Die Kassel Huskies sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern aus Fairnessgründen eindeutig vorzuziehen ist und würde das Verfahren nur Planverfahren und nicht Insolvenzplanverfahren heißen, hätte es wahrscheinlich überhaupt niemanden interessiert. Weiterhin ist es den Kassel Huskies nicht vorzuwerfen, dass die DEL es versäumte, unter Einhaltung der jeweiligen Formvorschriften eine Woche später zu einer weiteren außerordentlichen Gesellschafterversammlung einzuladen, in der der rechtswirksame Beschluss, die Huskies auszuschließen, wohl ebenfalls noch möglich gewesen wäre.
Die Rechtsprechung des OLG Köln ist eindeutig und auch plausibel. Ein Club kann ausgeschlossen werden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, NICHT aber, wenn die Sanierung des Clubs bereits so weit fortgeschritten ist, dass keine vernünftigen Zweifel an der Gesundung des Clubs bestehen. Am 19. Mai 2010 hat die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan einstimmig zugestimmt und der Insolvenzplan wurde durch das AG Kassel bestätigt. Somit ist die EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH faktisch entschuldet und ein Ausschluss nicht mehr gerechtfertigt.
Die DEL hat es schlichtweg versäumt, die Kassel Huskies rechtzeitig auszuschließen, das ist alles.
Über diesen Lapsus täuscht sie jedoch gern hinweg und versucht, von ihren eigenen Fehlern abzulenken, indem sie die Öffentlichkeit als auch die Medien völlig unnötigerweise aufstachelt sowie das Thema dramatisiert. Bedauerlicherweise mit Erfolg, wie man an der Berichterstattung diverser Medien sieht, obwohl dieser Schachzug eigentlich leicht zu durchschauen ist. Auch hat die Vorgehensweise der Kassel Huskies nicht zur Folge, dass angeblich das Lizenzierungsverfahren in allen Sportarten künftig nicht mehr praktikabel sein solle. Wenn wie vorliegend der Prüfer im Lizenzverfahren zu einem eindeutig falschen Ergebnis kommt, ist dies selbstverständlich gerichtlich überprüfbar, wir befinden uns immerhin in einem Rechtsstaat. Ob dafür ein ordentliches oder ein Schiedsgericht zuständig ist, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Im Fall der DEL sind die Kassel Huskies der Rechtsauffassung, dass die Schiedsklausel unwirksam ist, so dass die ordentlichen Gerichte zuständig sind.
Dies hat aber nichts mir der grundsätzlichen Tatsache zu tun, dass ein Lizenzierungsverfahren sinnvoll und wichtig ist. Es wird auch seinen Platz in den Statuten des Sports behalten, der Fall der Kassel Huskies hat damit nichts zu tun.
Die Kassel Huskies können sowohl an die Öffentlichkeit, die Vertreter der Profiligen als auch an die Medien nur appellieren, die Geschehnisse noch einmal etwas kritischer zu durchleuchten bzw. zu hinterfragen.
Pressesprecher































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